VERSICHERUNGSLEISTUNG
1-Im Falle einer Annullierung des Aufenthalts
Der Versicherer garantiert dem Versicherten
die Rückerstattung der als Voraus- oder Anzahlung bezahlten Beträge
sowie des Restbetrags im Falle einer Annullierung des Aufenthalts aufgrund folgender
Ereignisse und dies bis zu einer Höhe von maximal 15000 Euro ungeachtet der
Anzahl an Versicherungsnehmern.
a) Schwere Krankheit, schwere Verletzung oder Tod des Versicherten
oder jeder sonstigen Person, die im Mietvertrag bestimmt ist und Nutzungsrecht
der besagten Wohnung besitzt. Unter Krankheit oder schwerer Verletzung versteht
sich jegliche erneute Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder körperliche
Beeinträchtigung, die es dem Versicherten verbietet, seine Wohnung oder das
Krankenhaus zu verlassen, in dem sich der Versicherte zum Tage des Beginns des
Mietzeitraums nachweislich in Behandlung befindet. Für Angestellte muss eine
Einweisung ins Krankenhaus oder eine Arbeitsunfähigkeit von wenigstens acht
aufeinander folgenden Tagen durch eine ärztliche Bescheinigung über
das zuvor genannte Verbot nachgewiesen werden. Für Selbstständige wird
ein Krankenhausaufenthalt von mindestens acht Tagen oder das ärztliche Verbot,
das Zimmer für eine Zeit von wenigstens acht Tagen zu verlassen, in Betracht
gezogen. Darüber hinaus ist für Kurgäste die Bestätigung der
Übernahme der bedarfsabhängigen rückerstatteten Kosten durch deren
staatliche Krankenkasse erforderlich.
b) Materialschäden infolge von Diebstahl, Brand, Explosion
und sonstigen vergleichbaren Ereignissen oder Wasserschäden sowie Naturereignisse
mit Schäden am Haupt- oder Zweitwohnsitz und/oder an gewerblich genutzten
Räumen, deren Ausmaß unbedingt die Anwesenheit des Versicherten am
Tage der Abfahrt oder während des Aufenthalts erforderlich macht, um den
notwendigen Formalitäten Genüge leisten zu können.
c) Verhinderung, in die gemietete Wohnung einzutreten, infolge
konjunkturbedingter Entlassung oder Versetzung des Versicherten oder seines Lebenspartners
durch den Arbeitgeber, unter der Voraussetzung, dass die Bestätigung des
Arbeitgebers nach dem Gültigkeitsdatum der Versicherungsleistung ausgestellt
wurde und unter dem Vorbehalt, dass die eine oder andere der Situationen dem Versicherten
zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags nicht bekannt war;
Erhalt eines Arbeitsplatzes oder einer bezahlten Praktikumsstelle einer arbeitslosen
Person mit Beginn vor oder nach den Mietdaten, unter der Bedingung, dass es sich
weder um eine Vertragsverlängerung- oder erneuerung handelt, noch um einen
Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitsfirma.
d) Verhinderung, sich per Straßen- oder Schienenweg am
Tag der Wohnungsübergabe in der Mietwohnung einzufinden sowie innerhalb der
folgenden achtundvierzig Stunden aufgrund von Straßensperren oder Streiks,
die jeglichen Verkehr unmöglich machen. Hierzu ist eine schriftliche Bescheinigung
des Bürgermeisters der Gemeinde des Urlaubsortes vorzulegen.
Wenn der Versicherte dazu gezwungen ist, seinen Aufenthalt infolge eines Verbots
aufgrund von Verschmutzung, Überschwemmung, Brand, Naturereignissen oder
Seuche innerhalb von 48 Stunden vor oder nach dem vertraglich festgelegten Datum
des Mietbeginns zu annullieren oder darauf zu verzichten. Diese Risiken werden
in Bezug auf den vorliegenden Vertrag als eingetroffen angesehen, wenn der Zutritt
des Ortes in einem Umkreis von fünf Kilometern des Standortes der Mietwohnung
gemäß einer Entscheidung einer Kommunal- oder Präfektoralbehörde
während dem versicherten Mietzeitraum untersagt wurde.
f) Infolge einer behördlichen oder gerichtlichen und nicht
zeitlich verschiebbaren Vorladung.
g) Mangelnde Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der gemieteten
Wohnräume infolge zufälliger Ereignisse wie Brand, Sturm, Wasserschaden
oder sonstiger Naturereignisse, die innerhalb der vergangenen 60 Tage vor Mietbeginn
eingetreten sind.
2- Im Falle einer Unterbrechung des Aufenthalts
Rückerstattung des Mietanteils
infolge einer Unterbrechung des Aufenthaltes als Folge einer der aufgezählten
Ereignisse in der RÜCKTRITTSVERSICHERUNG in den Absätzen a), b) e) f)
und g) bis zu einer Höhe von maximal 15000 Euro. Die vom Versicherer auszuzahlende
Entschädigung an eine geschädigte Person wird entsprechend der Anzahl
an Bewohnern und verbleibenden Tagen berechnet.
3- Such- und Rettungskosten
Während des Aufenthalts garantiert
der Versicherer die Übernahme der Kosten für Such- und Rettungsaktionen
in den Bergen oder auf dem Meer durch Spezialeinheiten zur Rettung des Versicherten
bis zu einer Höhe von 3050 € pro Vorfall, ungeachtet der Anzahl an vertraglich
festgehaltenen Personen mit Nutzungsrecht der Mietwohnung.
4- Haftpflichtversicherung des Bewohners für
Materialschäden. Der Versicherer haftet:
a) Im Falle von
Brand, Explosion, Wasserschaden: Die Kostenübernahme entstandener Schäden
an Mobiliar und Immobilien im Besitz des Eigentümers der gemieteten Wohnung;
der Materialschäden bei Nachbarn und Dritten; die Entschädigung bei
Verlust an Mieteinnahmen und Nutzungsmöglichkeit: Als Zusatz einer bereits
bestehenden Urlaubsversicherung. Diese Versicherungsleistung deckt Schäden
in einer Höhe von bis zu 1525000 Euro.
b) Für sonstige zufällige Schäden: An zum Inventar
gehörenden Mobiliar im Inneren der gemieteten Wohnung; an Immobilien im Besitz
des Eigentümers der gemieteten Wohnung. Diese Versicherungsleistung deckt
Schäden in einer Höhe von bis zu 2300 Euro bei einer Selbstbeteiligung
von 75 Euro.
AUSNAHMEN
Ausgeschlossen von den Versicherungsleistungen sind:
1- Allgemeiner Ausschluss
Ÿ Schäden in direkter oder indirekter Verbindung mit:
- absichtlichen oder betrügerischen Taten des Versicherten,
- Kriegszustand (Krieg mit dem Ausland oder Bürgerkrieg)
katastrophenartige Ereignisse, außer wenn die Ereignisse als „Naturkatastrophen“
erklärt wurden
- Katastrophen (Schäden durch Vulkanausbrüche, Erdbeben, Meeresgewalt,
seismische Meereswogen, Erdrutsch und sonstige
- Atomarem Risiko (Schäden atomarer Herkunft oder als Folge ionisierender
Strahlung)
2- Gültige Ausnahmen der Versicherungsleistung
<< Annullierung >> und << Unterbrechung des Aufenthalts >>
· Infolge:
- einer Schwangerschaft oder Entbindung,
- eines freiwilligen und bewussten Selbstmords,
- einer Kur, psychischer oder psychotherapeutischer Behandlung oder Schönheitsbehandlung,
- von Unfällen und Krankheiten, deren Ursache bereits vor Vertragsabschluss
bekannt waren,
- einer vorhersehbaren Verschlechterung des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
aktuellen Gesundheitszustandes,
- eines Streitfalls oder Einspruchs in Bezug auf die Beschreibung oder Wohnungsabnahme,
- einer konjunkturbedingten Entlassung, Versetzung, deren Ausführung bereits
vor Vertragsabschluss begonnen hat.
- einer Änderung der Urlaubsdaten,
- eines Unfalls, bei dem dem Versicherten im Anschluss an einen Test ein erhöhter
Blutalkoholspiegel oder die Einnahme von Drogen in einer Menge nachgewiesen wurde,
die vom Gesetz als ein Vergehen angesehen wird.
- eines Unfalls bei der Steuerung eines Fluggeräts während der Teilnahme
an einem Motorsportwettkampf oder den vorhergehenden Probeflügen,
- fehlender Impfung oder der Unmöglichkeit einer Impfung.
· einer Annullierung von Seiten des autorisierten Vermittlers
· einer Rückzahlung der Versicherungsprämie.
3- Ausgenommen von der Versicherungsleistung „Such-
und Rettungskosten“ sind:
· Rettungskosten durch den
Einsatz öffentlicher Rettungsdienste als Folge eines unentschuldbaren Fehlers
des Versicherten.
· Kosten für das Schleppen eines Segel- oder Motorbootes,
· Kosten, die durch die Erkundung von Höhlen entstanden sind,
4- Ausgenommen von der Versicherungsleistung „Haftpflichtversicherung
des Bewohners“ sind:
· Schäden, die nicht
von der Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen werden,
· Schäden am Eigentum des Mieters,
· Schäden infolge mutwilliger Beschädigung, Brandlöcher
durch Zigaretten oder sonstige Raucherartikel
· Schäden, die durch Haustiere entstanden sind, für die der Versicherte
die Verantwortung trägt,
· Schäden aufgrund von Feuchtigkeit, Kondensation, feuchtem Beschlag,
Rauch,
· Pannen an Apparaten, die dem Versicherten zur Verfügung gestellt
worden sind,
· Schäden an Lampen, Sicherungen, Elektronenröhren, Bildröhren,
Kristall-Halbleitern, Heizwiderständen und Heizdecken,
· Kosten für Reparatur, Entleerung oder Wechsel von Leitungen, Hähnen
und in die Wasseranlage und Heizung integrierten Apparaten.
· Diebstahl von Gegenständen aus Hof, Terrasse oder Garten.
· Diebstahl von Gegenständen aus Räumen, die mehreren Mietern
oder Bewohnern zur Verfügung stehen, außer im Falle eines Einbruchs,
· Diebstahl oder Verlust von Schlüsseln,
· Schäden an den in den Räumlichkeiten befindlichen Gegenständen,
die vollständig von Dritten bewohnt werden, d. h. weder vom Mieter noch seinem
Personal oder von ihm zugelassenen Personen,
· Schäden infolge einer Nutzung oder Verwendung, die nicht dem Mietvertrag
entspricht,
· Folgen einer vertraglichen Verpflichtung, wenn diese die gesetzliche
Verpflichtung des Versicherungsnehmers überschreitet.
BESTIMMUNG DER RECHTSÜBERTRAGUNG
Jegliche Aktionen, die von dem vorliegenden
Abkommen herleiten, sind auf eine zeitliche Dauer von zwei Jahren festgelegt,
ab dem Zeitpunkt des die Ursache darstellenden Ereignisses. Der Versicherer tritt
an die Stelle des Versicherten in Hinsicht auf jegliche Person, die für den
entstandenen Schaden verantwortlich ist und welcher die Zahlung von Schadensersatz
zur Folge hat.
KUNDENINFORMATIONEN
Informatik und Freiheit : Der Versicherte
hat Recht auf Mitteilung und Berichtigung jeglicher ihn betreffenden Informationen,
die in etwaigen Dateien zur Nutzung durch den Versicherer, seinen Bevollmächtigten
oder sonstigen professionellen Einrichtungen enthalten sind.
Kundenservice : Die Agentur Cabinet Albinet bearbeitet jegliche Anfragen und Reklamationen
des Versicherers. Sollten die nach Abschluss der Untersuchung gegebenen Antworten
nicht den Erwartungen des Versicherten entsprechen, kann sich dieser mit seiner
Reklamierung an den AGF-Kundenservice wenden. Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten
nach Erhalt einer Antwort hat der Versicherte die Möglichkeit, einen Schlichter
hinzuzuziehen, dessen Adresse ihm AGF auf einfache Anfrage mitteilt und dies ungeachtet
sonstiger rechtlicher Schritte.
Kontrollbehörde von Versicherungsunternehmen : Die mit der Beachtung der
gesetzlichen Verfügungen und Regelungen in Bezug auf Versicherungen beauftragte
Instanz ist die Commission de Contrôle des Assurances, 54 rue de Châteaudun
75009 Paris.
KOSTENERSTATTUNG ?
Zuerst müssen Sie Ihre Vermietungsagentur
per Einschreiben von der Annullierung Ihres Aufenthalts unterrichten und dies
ab dem Tage, an dem Sie davon Kenntnis genommen haben und innerhalb einer Frist
von 5 Tagen. Weiter müssen (nach Bestätigung Ihrer Vermietungsagentur)
an ADAR sämtliche wichtigen Unterlagen zur Erstellung Ihrer Akte gesendet
werden: Ärztliche Bescheinigung, Krankenhausaufenthaltsbescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
Kündigung etc.. Adresse: ADAR C/O Cab. ALBINET– S.A.V. 5, cité
de Trévise – 75009 PARIS - Fax: 01 48 01 84 83 - Vergessen Sie folgende
Angaben nicht: Ihre vollständige Adresse, Ihre Telefonnummer, den Namen Ihrer
Vermietungsagentur, Ihre Bezugsnummer der Mietwohnung, die Daten von Beginn und
Ende Ihres Aufenthalts.
Sie verpflichten sich bei Schäden, von denen die Reiserücktritts und
-abbruchversicherung betroffen ist, dem Arzt des Versicherers Einblick in das
Krankenblatt zu gewähren. Andernfalls kann Ihnen die Versicherungsleistung
nicht gewährt werden.
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